Kosten der Heilpraktiker-Behandlung
Vor der Beratung/Behandlung informiere ich Sie über die entstehenden Kosten.
Mein Prinzip: die Kosten so niedrig wie möglich zu halten!
Wer kommt für die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung auf?
Gesetzlich versicherte Patienten:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung grundsätzlich nicht. Somit müssen
gesetzlich versicherte Patienten die Kosten der Behandlung selbst bezahlen. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die Behandlungen des Heilpraktikers
einschließt. Sollte eine solche Versicherung bestehen, kann der Versicherte die Rechnung bei der Zusatzversicherung
einreichen. Je nach Tarif erstattet diese die Rechnung ganz oder zumindest teilweise.
Andernfalls kann die Rechnung ev. als Sonderausgabe bei der Steuererklärung eingereicht werden. Hierzu berät Sie Ihr
Steuerberater.
Privat versicherte Patienten:
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenem Tarif die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung
ganz oder zumindest teilweise. Im Zweifelsfall, empfiehlt es sich, vor der Behandlung, mit der Versicherungsgesellschaft
Rücksprache zu halten. Die Rechnungsstellung erfolgt analog des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw.
analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Entschädigung bei Nichtabsage bzw. zu kurzfristiger Absage vereinbarter Termine
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, müssen diese bis spätestens 24 Stunden
vorher abgesagt werden (Wochenende und Feiertage werden hierbei nicht angerechnet). Wenn Ihr Termin
kurzfristig nicht weiter gereicht werden kann, bitte ich um ihr Verständnis, dass ich ein Ausfallhonorar in Höhe von
50% der normalen Therapiestunde berechne. Dies gilt auch für telefonische Beratungen. Das Ausfallhonorar kann bei
den Krankenversicherern nicht zur Erstattung eingereicht werden.